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Steuerstrafrecht: Noch ist es für eine Selbstanzeige nicht zu spät

Der Fiskus wird derzeit mit Millionen von Informationen von deutschen Auslandskonten überschwemmt. Schätzungsweise 4 Millionen Datensätze sind beim Bundeszentralamt für Steuern zum Ende September 2018 eingegangen, dreimal so viel wie vor 12 Monaten, als der Informationsaustausch über Finanzkonten in über 100 Länder zum ersten Mal stattfand. Mit diesem System will der Fiskus Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen, die Erträge im Ausland verstecken. Die Finanzämter bekommen die Daten derzeit jedoch noch nicht direkt. Die automatische Weiterleitung der Kontendaten soll erst Anfang 2019 beginnen. Dieser Umstand gibt Betroffenen die Möglichkeit, einer möglichen Bestrafung wegen Steuerhinterziehung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige zu entgehen. Diese Möglichkeit ist eröffnet, solange den zuständigen Finanzbehörden die Auslandskonten noch nicht bekannt sind und noch keine Zuordnung zu dem jeweiligen Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, sich den Finanzbehörden zu offenbaren, bevor es zu spät ist. Die Selbstanzeige muss vollständig sein, sonst entfaltet sie nicht die strafbefreiende Wirkung.

Für weitere Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.