We give legal advice and defend our clients competently and with many years of professional experience in all matters of white collar crime and criminal tax law.
Our law firm
For more than 30 years Hoffmann Partner is specialised on white collar crime, criminal tax law and economic law. Our Office is located in Mainz.
Our competences
Our core competences are criminal defence, criminal compliance and internal investigations. Additionally we give legal advice and represent our clients in selected matters of economic law, employment law, tax law, commercial law and corporate law.
Due to many years of professional experience and specialisation we offer our clients (individuals and companies) professional and strategic competences.
News
Compliance: Hinweisgeberschutzgesetz - Inkrafttreten im Mai 2023?
Nach der aus dem Jahr 2019 stammenden EU-Whistleblower-Richtlinie waren alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie zum Schutz sogenannter Whistleblower bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Dies ist dem deutschen Gesetzgeber nicht gelungen.
mehr erfahrenVortrag auf der Zweiten Frankfurter Jahrestagung im Steuerstrafrecht 2022
Am 24.09.2022 haben unsere Rechtsanwälte Tobias Mildeberger und Daniela Fein im Rahmen der Zweiten Frankfurter Jahrestagung im Steuerstrafrecht einen Vortrag mit dem Titel „Whistleblowing als Bestandteil eines Tax-CMS - Anforderungen an Unternehmen und ihre Berater nach dem Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 27.07.2022“ gehalten.
Wirtschaftsstrafrecht: BGH schränkt Einziehung in „Scheinrechnungsfällen“ ein
Der BGH hat am 25.03.2021 (1 StR 28/21) die Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen (§ 73f. StGB) in sogenannten „Scheinrechnungsfällen“ konkretisiert. Der BGH stellt in diesem Zusammenhang zunächst klar, dass eine verkürzte Steuer ein „erlangtes Etwas“ im Sinne des § 73 StGB sein könne, wenn sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuer erspare. Dies könne jedoch nur dann gelten, wenn sich der Steuervorteil im Vermögen des Täters widerspiegele.
mehr erfahrenDatenschutzrecht: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Datenschutzverstöße
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 30.11.2021 (4 U 1158/21) entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist und beide gesamtschuldnerisch für einen entsprechenden immateriellen Schadensersatzanspruch haften.
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