Außenwirtschaftsstrafrecht: Aktuelle Sanktionen gegen Russland und Vereinheitlichung des Sanktionsstrafrechts
Seit der russischen Besetzung der Krim vor nunmehr zehn Jahren verhängt die EU Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland. Diese Sanktionen wurden seit Beginn des Ukrainekrieges im Jahr 2022 durch die EU – gemeinsam mit den G7-Staaten – in mehreren Tranchen erheblich verschärft, zuletzt im Dezember 2023 durch das zwölfte Sanktionspaket.
Die Sanktionen umfassen derzeit insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen im Warenverkehr, Verbote der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, umfangreiche Finanzsanktionen sowie Maßnahmen gegen konkrete Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen (Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote u.ä.).
Zukünftig sollen auch Verstöße gegen EU-Sanktionen unionsweit einheitlich geregelt werden. Im Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU bereits auf den Entwurf einer entsprechenden Richtlinie geeinigt. Sobald diese auch die weiteren formalen Prozesse durchlaufen hat, ist sie in den Mitgliedsstaaten entsprechend umzusetzen.
Derzeit werden Verstöße gegen EU-Sanktionen in Deutschland nach den §§ 17 ff. Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geahndet. Unternehmen, aber auch Privatpersonen, müssen daher besonders darauf achten, sich an EU-Sanktionen und damit verbundene Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten zu halten. Da sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Verstöße geahndet werden können, sind Unternehmen mit Russland-Bezug gehalten, eine Sanktions-Compliance-System einzurichten bzw. ein bestehendes Compliance-System entsprechend zu erweitern.
Gerne sind wir Ihnen präventiv bei der Errichtung oder Erweiterung des Compliance-Systems sowie allgemein bei der Beurteilung und Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionen behilflich. Im Falle der Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens stehen wir Ihnen ebenso mit unserer Fachkunde zur Seite.