Compliance

Strafrechtliche Unternehmensberatung ist vor allem unter dem Begriff „Compliance“ spätestens seit den öffentlichkeitswirksamen Verfahren gegen mehrere namhafte deutsche Unternehmen in aller Munde. Wir haben die damit verbundenen Anforderungen seit den 90er Jahren, von „Geburt“ dieses Tätigkeitsfeldes an, erarbeitet und zahlreichen Unternehmen jeder Größe vermittelt. Ziel ist in erster Linie, systematisch sicherzustellen, dass sich alle im Namen und/oder im Interesse des Unternehmens handelnden Personen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden usw.) gesetzeskonform verhalten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit verlieren wir jedoch nicht die unternehmerischen Interessen aus den Augen. Unser Ziel ist es, das mit jedem unternehmerischen Handeln verbundene Risiko weitestgehend zu minimieren, ohne jedoch die gebotene Freiheit ungebührlich einzuschränken oder mit bürokratischen Abläufen zu überfrachten.

Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem auf:

  • Beratung zur Verhütung von Straftaten im Unternehmen und gegen das Unternehmen
  • Gerichtsfeste Gestaltung von Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen
  • Vorbeugende Korruptionsbekämpfung
  • Aufbau und Betreuung von Compliance-Strukturen im Unternehmen, nebst Entwicklung von Unternehmensgrundsätzen und Durchführung oder Beratung zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen etc.
  • Dienstleistung als externe Compliance-Organisation (Vorteil: Schweigepflicht)
  • Dienstleistungen als Vertrauensanwalt/Ombudsmann (Whistleblowing)

Unser Sozietätsgründer Volker H. Hoffmann ist Erfinder der Institution des Vertrauensanwaltes/Ombudsmannes für Unternehmen.