Hinweisgeberschutzgesetz: Geschäftsführung als interne Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Beschäftigungsgeber zur Einrichtung interner Meldestellen. Bei der Ausgestaltung lässt das Hinweisgeberschutzgesetz den Organisationen eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Gerade in kleineren Unternehmen könnte in Betracht gezogen werden, die interne Meldestelle direkt durch die Geschäftsführung betreiben zu lassen. weiterlesen