Wir beraten und vertreten Sie kompetent und mit langjähriger Berufserfahrung in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Kanzlei
Hoffmann Partner ist eine seit über 40 Jahren auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Mainz. Heute besteht unser Team aus sechs Rechtsanwälten, darunter drei Fachanwälte/innen für Strafrecht.
Unsere Kompetenzen
Kern der Tätigkeit unserer Kanzlei sind die Strafverteidigung, Compliance-Beratungen und interne Ermittlungen bzw. die Aufklärung von Straftaten gegen das Unternehmen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in ausgewählten Gebieten des Wirtschaftsrechts, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir bieten unseren Mandanten (Einzelpersonen und Unternehmen) eine hohe fachliche und strategische Kompetenz durch langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung.
Aktuelles
Steuerstrafrecht: Kauf eines Datenträgers zu Offshore-Steueroasen
In der Presse wird berichtet, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (NRW) einen großen Datensatz an Kundendaten von Offshore–Dienstleistern auf den Cayman-Islands, in Dubai, Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern angekauft habe.
mehr erfahrenAuszeichnung Deutschlands beste Kanzleien 2026 "Wirtschaftsstrafrecht"
Auch wir freuen uns über unsere Auszeichnung als Deutschlands beste Kanzleien 2026 "Wirtschaftsstrafrecht"
mehr erfahrenSteuerstrafrecht: Steuervorteil und das große Ausmaß, § 370 Abs. 3 AO
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.10.2025 (Az. 1 StR 445/24) erstmals die Frage beantwortet, ab welchem Betrag ein erlangter Steuervorteil die Voraussetzungen des großen Ausmaßes im Sinne von § 370 Abs. 3 AO erfüllt.
mehr erfahrenSteuerstrafrecht: Rechtsprechungsänderung zum Konkurrenzverhältnis von Feststellungs- und Steuererklärungen
Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 30.04.2025 (Az. 1 StR 39/25) entschieden, dass unrichtige Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und solche in einer Einkommensteuererklärung (derselbe Veranlagungszeitraum) eigenständige Taten im materiellen wie prozessualen Sinne sind.
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