Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen und Organe (Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, pp.) in Fragen des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts.
Unsere Beratung beginnt im Idealfall bereits bei der Überlegung, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu gründen. Mit unserem rechtlichen und steuerlichen know-how können wir Sie bereits bei der Auswahl der gebotenen Gesellschaftsform und im Rahmen der Gründung, insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen beraten. Wir begleiten Sie gerne auch bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen im Rahmen der operativen Tätigkeit des Unternehmens.
Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern beraten wir mit dem Ziel, die für unseren Mandanten wirtschaftlich vernünftigste Entscheidung zu erreichen.
Ebenso stehen wir bei Auseinandersetzungen zwischen Organen und ihrer Gesellschaft – ein regelmäßig bei wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten auftretender Fall – zur Verfügung, als Vertreter des Organs oder des betroffenen Unternehmens.
Auch bei Auseinandersetzungen mit Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern stehen wir Unternehmen oder Organen tatkräftig und durchsetzungsstark zur Seite.
Aufgrund unserer wirtschaftsstrafrechtlichen Erfahrung und unserer Kompetenz im Steuerrecht bzw. der Steuerberatung sind wir in der Lage, Unternehmen und ihre Organe auch in wirtschaftlichen Krisensituationen umfassend zu beraten.
Darüber hinaus sind wir auch präventiv beratend tätig. Im Rahmen von Complianceprüfungen untersuchen wir Unternehmen auf handels- und gesellschaftsrechtliche Risiken und empfehlen Strategien zur Vermeidung von Gefahren.