Arbeitsrecht

Wir beraten national und international tätige Unternehmen, Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts.

Wir entwerfen, verhandeln, formulieren und prüfen Arbeits- und Dienstverträge.

Wir begleiten Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen und vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl bei einvernehmlichen als auch bei streitigen Auseinandersetzungen.

Eine besondere Spezialisierung haben wir uns an der Schnittstelle zu unserer wirtschaftsstrafrechtlichen Tätigkeit erworben. Wir vertreten regelmäßig Unternehmen, die Opfer von strafrechtlichem Handeln von Mitarbeitern geworden sind, aber auch Führungskräfte, die im Verdacht stehen, sich strafbar gemacht zu haben und dadurch dienstrechtlichen Folgemaßnahmen ausgesetzt sind.

Darüber hinaus sind wir auch präventiv beratend im Rahmen von Compliancerecherchen tätig. Wir überprüfen Unternehmen auf arbeitsrechtliche Risiken und empfehlen Strategien zur Vermeidung von Gefahren.