Der Vertrauensanwalt bzw. Ombudsmann
1. Was ist ein (externer) Vertrauensanwalt/Ombudsmann?
- Begrifflichkeit: Vertrauensanwalt oder Ombudsmann
- Externer Ansprechpartner für Personen, die (grundsätzlich vertraulich) Informationen über das Verhalten einer oder mehrerer anderer Personen mitteilen möchten
- Vertrauensanwalt/Ombudsmann benötigt ein Gesicht
2. Wer kann den Vertrauensanwalt/Ombudsmann ansprechen?
- Das Unternehmen entscheidet, wer den Vertrauensanwalt/Ombudsmann ansprechen kann
- Möglichkeiten: Mitarbeiter, Kunden, Jedermann
3. Für welche Themen ist der Vertrauensanwalt/Ombudsmann zuständig?
- Das Unternehmen entscheidet, für welche Themen der Vertrauensanwalt/Ombudsmann zuständig ist
- Wichtig: Definition der Tätigkeitsgebiete im Verhältnis Unternehmen zu Vertrauensanwalt/Ombudsmann, aber auch in der Kommunikation nach außen
- Beispiele für Tätigkeitsgebiete: Korruption, Geldwäsche, Untreue, Betrug, Unterschlagung sowie etwaige (weitere) strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens sowie Verstöße gegen interne Richtlinien
4. Welche Vorteile hat ein externer Vertrauensanwalt/Ombudsmann (auch gegenüber anderen Whistleblowing-Systemen)?
- Distanz zum Unternehmen: Nicht jeder Informant möchte sich gegenüber dem Unternehmen äußern
- Persönlicher Kontakt – keine Anonymität (im Vergleich zu Hotlines oder EDV-Systemen)
- Möglichkeit, bei Sachverhalts- oder Rückfragen erneut Kontakt zum Informanten aufzunehmen
- Filter für belanglose Meldungen
Bislang auch:
- Vertraulichkeit aufgrund strafbewehrter anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht möglich (keine Gefahr der Diffamierung wegen Denunziation)
- Grund: Tätigkeit als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt, der keinen Weisungen des Unternehmens bei inhaltlicher Sachbehandlung unterliegt
- Problem: Beschluss LG Bochung vom 16.03.2016, II-6 Qs 1/16
5. Kann oder sollte der Vertrauensanwalt/Ombudsmann mit anderen Whistleblowing-Systemen kombiniert werden?
- Kombination mit anderen Whistleblowing-Systemen ist sinnvoll
- Gut: Unternehmensinterner Ansprechpartner
- auch möglich (beispielhaft): Whistleblowing-Hotline, (elektronische) Postfächer
6. Wie arbeitet der Vertrauensanwalt/Ombudsmann?
- Entgegennahme der Information von Informanten (Telefonat, Gespräch, E-Mail, Brief)
- Möglich und sinnvoll: Identifikation des Informanten (im Verhältnis Informant – Vertrauensanwalt/Ombudsmann)
- Schriftliche Niederlegung der Information
- Eigenständige Prüfung, ob „Anfangsverdacht“
- Weitergabe der Information an unternehmensinternen Ansprechpartner (Compliance-Abteilung?), Achtung: Interne Regelung für Interessenskonflikte
- Aufklärung des Sachverhalts durch Unternehmen und/oder Vertrauensanwalt/Ombudsmann
- Ggf. Rückfragen bei Informanten
- Rückmeldung an Informanten
7. Wie wird der Vertrauensanwalt/Ombudsmann im Unternehmen implementiert?
- Vertrag zwischen Unternehmen und Vertrauensanwalt/Ombudsmann
- Aufbau und Definition Berichts- und Verantwortungsstruktur
- Meldeformulare
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats – Einbeziehung Betriebsrat (Möglichkeit oder Pflicht Vertrauensanwalt/Ombudsmann zu nutzen?)
- Kommunikation (Intranet, Anschreiben, „Schwarzes Brett“, Mitarbeiterzeitung – unter Berücksichtigung des „tone from the top“-Gedankens)
8. Wird der Vertrauensanwalt/Ombudsmann in Anspruch genommen? Was kostet der Vertrauensanwalt/Ombudsmann?
- Unterschiedliche Erfahrungen aus der Praxis
- Große Bandbreite
- Abrechnung nach Aufwand
9. Was geschieht nach der Implementierung des Vertrauensanwalts/Ombudsmanns? Wie hält man das System am Laufen?
- Wichtig: Unterhaltung des Systems durch unterschiedliche Maßnahmen
- Beispiele: Feedback an Informanten, Schulungen im Rahmen von Compliance-Maßnahmen, Mitarbeiterzeitung
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Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater GbR
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