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Steuer(straft)recht: Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Zum 30.09.2017 beginnt der seit Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sog. OECD-Standards.

Hierzu wurde in Deutschland das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ erlassen. Zum 30.09.2017 werden alle nach dem 30.09.2016 eröffneten Neukonten und Bestandskonten mit einem Wert von über 1 Mio. USD, ab dem 30.09.2018 alle weiteren Konten gemeldet. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 22.06.2017 die Liste der beteiligten Staaten veröffentlicht, die diesen Informationsaustausch nun erstmalig zum 30.09.2017 durchführen werden. Auf dieser Liste befinden sich unter anderem auch ehemalige Steueroasen wie Lichtenstein, Luxemburg, Cayman Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey. Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.