Steuerstrafrecht: Nicht erklärte Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen? Selbstanzeige?
Achtung – Eile geboten: Die Steuerfahndung Hamburg hat im Rahmen eines zweiten internationalen Gruppenersuchens Daten von rund 56.000 Airbnb-Vermietern mit einem Umsatzvolumen von rund 1 Mrd. Euro erhalten. Diese Daten werden nun aufbereitet und an die Steuerbehörden der jeweiligen Bundesländer verteilt. Sollten Airbnb-Einkünfte bislang nicht steuerrechtlich erklärt worden sein, besteht jetzt noch die Möglichkeit, diese mittels einer Selbstanzeige nach zu erklären. Für etwaigen Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.