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Compliance: Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02.07.2023 in Kraft

Mit einigen Verzögerungen tritt nunmehr zum 02.07.2023 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgeber und sonstige von einer Meldung betroffene Personen zu schützen und sicherzustellen, dass ihnen keine Nachteile drohen.

Kern des Gesetzes ist dabei die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen, an die sich Hinweisgeber wenden können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigen sind unmittelbar ab Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, solche Meldesysteme einzurichten und zu betreiben. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Gesetz eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 vor.

Gerne sind wir mit unserer Fachkunde und unserer langjährigen Erfahrung als Vertrauensanwälte und Ombudspersonen sowohl bei der Einrichtung als auch beim Betreiben solcher Meldestellen behilflich.