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Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt

Wurden Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Finanzamt oder einer anderen Behörde zu einer Vernehmung geladen?

Ihre Rechte als Beschuldigter:

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie Gebrauch machen. Es gilt das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“!

Ihre Rechte als Zeuge:

Als Zeuge müssen Sie beispielsweise gegenüber der Polizei, der Steuerfahndung und der Zollfahndung keine Angaben zur Sache machen. Gegenüber weiteren Behörden haben Sie das Recht, sich vor einer Aussage anwaltlich beraten zu lassen. Sie müssen sich und Angehörige niemals belasten!

 

Gerade in Strafverfahren werden die Weichen für das persönliche Schicksal von Betroffenen im Anfangsstadium gestellt. Nur durch frühzeitige, professionelle Beratung und Betreuung ist es möglich, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Unternehmer und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Wir bieten unseren Mandanten eine hohe fachliche und strategische Kompetenz durch langjährige Berufserfahrung, Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung.

Kommen Sie zu uns, bevor Sie vermeidbare Fehler machen!

Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater GbR

Hechtsheimer Straße 35
55131 Mainz
Tel.: +49 (0) 6131 / 93 34 0