Gesellschaftsrecht: Brexit und Limited
Sollte der Brexit wirksam werden, ergeben sich für die sogenannten Limiteds mit einem deutschen Verwaltungssitz erhebliche Folgen. Limiteds sind in Deutschland dann nicht mehr als Kaptialgesellschaften anerkannt, sondern werden zu Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die Haftungsbeschränkung fällt weg. Zur Lösung dieser Problematik werden in der Literatur verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Sie sollten sich insoweit beraten lassen.