Strafrecht: „CEO-FRAUD“
CEO-FRAUD ist eine gegenwärtig häufig vorkommende Form des Betruges, bei der sich Täter als Geschäftsführer oder weisungsbefugte Entscheidungsträger eines Unternehmens ausgeben und per E-Mail von einem Mitarbeiter verlangen, dass eine dringende Geldüberweisung schnell und unauffällig durchgeführt werden müsse.
Die Besonderheit dieser Konstellation ist, dass die Täter die dem Mitarbeiter bekannte E-Mail-Adresse des Geschäftsführers bzw. des weisungsgebundenen Entscheidungsträgers verwenden, sodass sie auf den betroffenen Mitarbeiter echt wirkt. Häufig wird vorbereitend bereits E-Mail-Verkehr mit dem betroffenen Mitarbeiter geführt, um Vertrauen für die später kurzfristig geforderte Geldüberweisung aufzubauen. Diese Fälle ereignen sich seit geraumer Zeit gehäuft in unserer Praxis und sind daher Anlass dieses Schreibens. Was können Sie tun? Beim CEO-FRAUD kommen verschiedene Ermittlungsansätze in Betracht. Sämtliche erfolgsversprechenden Ansätze setzen allerdings voraus, dass der Kontakt mit dem Täter noch nicht erkaltet ist. Nur in diesem Fall ist es möglich, die IP-Adresse des Täters zu ermitteln und die Kommunikation zwischen Täter und Opfer zu überwachen, um ihn sodann zu überführen. Sollten Sie also befürchten, mögliches Opfer dieser Betrugsmasche zu werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir die notwendigen Schritte für Sie einleiten können. Zudem sollten Sie präventiv aktiv werden: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen im Rahmen einer entsprechenden Schulung über die im Internet lauernden Gefahren. Sollten Sie hierbei unsere Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.