Steuerstrafrecht: Selbstanzeige – Deutscher Fiskus erhält Informationen über Einkünfte in der Türkei
Bislang war die Türkei so etwas wie ein sicherer Hafen für diejenigen, die ihre Einkünfte nicht vollständig erklärt haben. Deutsche Finanzbeamte und Steuerfahnder dürften sich künftig häufiger mit Vermögen und Einkünften in der Türkei befassen. Nahezu drei Millionen Menschen in Deutschland haben enge Verbindungen zur Türkei, oft auch finanziell. Jetzt nimmt auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten teil und wird Ende 2020 die Erträge für das Jahr 2019 in der Türkei von in Deutschland steuerpflichtigen Personen melden. Es wird zum Beispiel Kontonummer, Kontostand zum 31.12.2019, aber auch Erträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen gemeldet.
Es ist davon auszugehen, dass die von der Türkei übermittelten Daten durchaus zeitnah vom Bundeszentralamt für Steuern an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden.
Jetzt ist Eile geboten, will man einer Strafverfolgung entgehen. Probates Mittel hier ist die sogenannte Selbstanzeige. Allerdings reicht es dabei nicht aus, nur die Erträge für 2019 zu melden, es muss auch für die Vergangenheit reiner Tisch gemacht werden, denn eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie vollständig ist.
Sollten Sie betroffen sein, zögern Sie nicht. Gerne sind wir mit unserer Fachkunde und langjährigen Erfahrung dabei behilflich, eine korrekte und umfassende Selbstanzeige an das Finanzamt zu formulieren.
Noch ist es nicht zu spät