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Wir beraten und vertreten Sie kompetent und mit langjähriger Berufserfahrung in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Kanzlei

Hoffmann Partner ist eine seit über 30 Jahren auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Mainz. Heute besteht unser Team aus sechs Rechtsanwälten, darunter drei Fachanwälte/innen für Strafrecht.

Unsere Kompetenzen

Kern der Tätigkeit unserer Kanzlei sind die Strafverteidigung, Compliance-Beratungen und interne Ermittlungen bzw. die Aufklärung von Straftaten gegen das Unternehmen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in ausgewählten Gebieten des Wirtschaftsrechts, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht.

Wir bieten unseren Mandanten (Einzelpersonen und Unternehmen) eine hohe fachliche und strategische Kompetenz durch langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung.

Aktuelles

Hinweisgeberschutzgesetz: Geschäftsführung als interne Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Beschäftigungsgeber zur Einrichtung interner Meldestellen. Bei der Ausgestaltung lässt das Hinweisgeberschutzgesetz den Organisationen eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Gerade in kleineren Unternehmen könnte in Betracht gezogen werden, die interne Meldestelle direkt durch die Geschäftsführung betreiben zu lassen.

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Außenwirtschaftsstrafrecht: Aktuelle Sanktionen gegen Russland und Vereinheitlichung des Sanktionsstrafrechts

Seit der russischen Besetzung der Krim vor nunmehr zehn Jahren verhängt die EU Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland. Diese Sanktionen wurden seit Beginn des Ukrainekrieges im Jahr 2022 durch die EU – gemeinsam mit den G7-Staaten – in mehreren Tranchen erheblich verschärft, zuletzt im Dezember 2023 durch das zwölfte Sanktionspaket. Die Sanktionen umfassen derzeit insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen im Warenverkehr, Verbote der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, umfangreiche Finanzsanktionen sowie Maßnahmen gegen konkrete Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen (Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote u.ä.). Zukünftig sollen auch Verstöße gegen EU-Sanktionen unionsweit einheitlich geregelt werden.

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Compliance: Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Dezember 2023 treten folgende Neuerungen des HinSchG in Kraft: Ab 01.12.2023 können Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden, die pflichtwidrig keine Meldestellen eingerichtet haben.

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Steuerstrafrecht: Nicht erklärte Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen? Selbstanzeige?

Achtung - Eile geboten: Die Steuerfahndung Hamburg hat im Rahmen eines zweiten internationalen Gruppenersuchens Daten von rund 56.000 Airbnb-Vermietern mit einem Umsatzvolumen von rund 1 Mrd. Euro erhalten.

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