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Strafrecht: Straftaten im Bereich Cybercrime steigen an

Nach dem Bundeslagebild „Cybercrime“ des Bundekriminalamts (BKA) sind die erfassten Straftaten im Bereich Cybercrime im letzten Jahr um 7,9 % angestiegen. Die Dunkelziffer dürfte auch nach Angaben des BKA deutlich höher liegen.

Die Aufklärungsquote stagniert mit unter einem Drittel auf dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere die globale Vernetzung über Landesgrenzen hinaus bereitet den Ermittlungsbehörden erhebliche Schwierigkeiten. Die Strafverfolgungsbehörden stellen sich jedoch durch spezialisierte Sondereinheiten für Internetkriminalität und den vermehrten Einsatz von verdeckten Ermittlern im Bereich Cybercrime diesem Anstieg entgegen.

Zudem passt der Gesetzgeber die entsprechenden Strafvorschriften regelmäßig an, um noch vorhandene Strafbarkeitslücken zu schließen und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Als neuste Änderung tritt am 01.10.2021 mit § 127 StGB ein neuer Straftatbestand in Kraft, welcher das „Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“ sanktioniert.

Sofern Sie als Beschuldigter oder als Opfer von Cybercrime betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Fachkunde zur Seite.