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Steuerstrafrecht: neue Daten-CD – jetzt handeln

Wie das Finanzministerium in Düsseldorf bestätigte, hat die Finanzverwaltung in NRW einen neuen Datenträger erworben mit tausenden Offshore-Datensätzen, die Hinweise auf mögliche Steuervergehen geben. Offenbar handelt es sich um Interna eines Finanzdienstleisters in Belize.

Lange galt das Land in Mittelamerika als eine der verschwiegensten Offshore-Oasen, weil die Namen wirtschaftlich Berechtigter von Firmen nicht einmal im dortigen Handelsregister auftauchen. Bei den Interna des Finanzdienstleisters ist dies offenbar anders.

Die Steuerfahndung Wuppertal soll das Material nun sichten. Erste Unterlagen seien ausgewertet worden, auch habe es bereits ein Treffen mit Steuerfahndern eines anderen Bundeslandes gegeben. Die Daten würden jetzt den betroffenen Ländern zur Verfügung gestellt.

Solange die Steuervergehen noch nicht entdeckt sind, gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit einer eventuellen Bestrafung wegen Steuerhinterziehung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige zu entgehen. Dieser Weg ist eröffnet, solange den zuständigen Finanzbehörden die Auslandskonten noch nicht bekannt sind und noch keine Zuordnung zu dem jeweiligen Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, sich den Finanzbehörden zu offenbaren, bevor es zu spät ist. Die Selbstanzeige muss vollständig sein, sonst entfaltet sie nicht die strafbefreiende Wirkung.

Für weitere Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.