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Steuerstrafrecht: Achtung! Verjährung für Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert

Die sog. Jahressteuergesetze haben immer wieder Überraschungen parat, so auch für das Jahr 2021. Es wurden u.a. die Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht verlängert und damit einhergehend die Möglichkeiten der Strafverfolgung und der rückwirkenden Steuerfestsetzung erweitert. Diese Änderungen erschweren auch die Selbstanzeige.

Die Verjährungsfrist in den Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung wurde von 10 auf nunmehr 15 Jahre verlängert. Ein besonders schwerer Fall liegt bei einer Steuerverkürzung „in großem Ausmaß“ vor, was nach ständiger Rechtsprechung des BGHs bei einem Betrag von über 50.000 Euro erreicht ist. Im unternehmerischen Bereich ist dieser Betrag schnell überschritten, etwa bei der Verkürzung von Umsatz- oder Lohnsteuer.

Auch die steuerliche Festsetzungsverjährung im Falle einer schweren Steuerhinterziehung beträgt jetzt 15 Jahre. Im Klartext: Zur Steuerschuld kommen noch die Hinterziehungszinsen in Höhe von derzeit 6 % p.a. hinzu; eine Summe, die mitunter höher als die hinterzogene Steuer sein kann.

Wer Steuerstraftaten bei der Behörde selbst anzeigt, kann die Strafe vermeiden, wenn die sog. Selbstanzeige vollständig ist. Die Vollständigkeit der Selbstanzeige ist in der Praxis häufig problematisch; sie setzt Angaben zu allen strafrechtlich noch nicht verjährten Steuerstraftaten der betroffenen Steuerart voraus. In Fällen der schweren Steuerhinterziehung sind mithin jetzt nicht mehr wie bisher 10 Jahre, sondern 15 Jahre offenzulegen. Was tun bei Betroffenheit? Die Unterlagen länger aufbewahren? Andernfalls muss mit Schätzungen gearbeitet werden, die jedoch zu noch höheren Nachzahlungen führen können.

Schließlich dürfen nach dem Jahressteuergesetz – wenn auch verfassungsrechtlich bedenklich – hinterzogene Beträge auch nach Verjährungseintritt noch eingezogen werden; im Fall der schweren Steuerhinterziehung also über die 15 Jahre hinaus.

Zögern Sie nicht, mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen, wenn Sie betroffen sein sollten. Wir sind auf solche Fälle seit vielen Jahren spezialisiert und haben die richtigen Fachleute für Sie, im Steuerrecht und im Strafrecht.