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10 Verhaltensregeln: Hausdurchsuchung durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt oder Zoll

Werden Sie oder Ihr Unternehmen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Finanzamt, dem Zoll oder einer anderen Behörde durchsucht? Wissen Sie, wie man sich bei einer Durchsuchung verhält? Kennen Sie Ihre Rechte?

Hier in Kurzform: Die 10 goldenen Regeln für den Fall einer Durchsuchung

1. Bewahren Sie Ruhe, seien Sie höflich zu den Ermittlungsbeamten.
2. Lassen Sie sich Durchsuchungsbeschluss und Dienstausweis zeigen.
3. Bitten Sie die Ermittlungsbeamten in einen gesonderten Raum.
4. Bitten Sie darum, Ihren Rechtsanwalt hinzuziehen zu dürfen und bis zu dessen Eintreffen abzuwarten. Rufen Sie Ihren strafrechtlichen Anwalt an.

Falls mit der Durchsuchung begonnen wird, bevor Ihr Anwalt erscheint:

5. Achten Sie darauf, dass jeder Ermittler von einer Person aus Ihrem Haus begleitet wird.
6. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss: Sind Ihre Räume und die Beweismittel erfasst?
7. Erscheint Ihnen der Durchsuchungsbeschluss fehlerhaft, legen Sie Beschwerde ein, widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen.
8. Kooperieren Sie mit den Ermittlern.
9. Machen Sie keine Aussagen, die den Tatvorwurf betreffen können, weder als Beschuldigter noch als Zeuge.
10. Bitten Sie darum, Kopien von den Beweismitteln anfertigen zu dürfen.

 

Gerade in Strafverfahren werden die Weichen für das persönliche Schicksal von Betroffenen im Anfangsstadium gestellt. Nur durch frühzeitige, professionelle Beratung und Betreuung ist es möglich, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns, bevor Sie vermeidbare Fehler machen.

Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater GbR

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